Schulordnung
Miteinander lernen, leben und arbeiten
Wir verstehen unsere Schule als positiven Lebensraum in dem Schüler, Lehrer, Eltern und Mitarbeiter gerne miteinander lernen, leben und arbeiten. Deshalb halten wir uns an folgende Regeln:
Umgang miteinander
Grundlage fur ein gutes Miteinander bilden Werte wie Höflichkeit, Toleranz und Rücksichtnahme. Dazu gehört auch das Vermeiden von körperlicher und verbaler Gewalt.
Lehrer und Schulpersonal sind den Schülern gegenüber weisungsberechtigt.
Im Schulhaus bewegen sich alle besonders leise und rücksichtsvoll, um andere nicht zu stören.
Bewegte Pause
Alle Schüler halten sich während der großen Pause auf dem Pausenhof auf.
Die Toiletten werden vor bzw. nach der großen Pause aufgesucht und sauber hinterlassen.
Eingeteilte Schüler sind verantwortlich für die Ausgabe / das Einbehalten der Spielgeräte. Somit ist es nicht nötig, dass die Schüler eigene Pausenspiele mitbringen.
Sicherheit und Gesundheit
Der Schulhof wird am Vormittag nicht befahren.
Wer mit dem Fahrrad zur Schule kommt, steigt an der Grenze zum Schulhof ab.
Es ist verboten, Inliner und Roller mit ins Schulhaus zu nehmen.
Die Sicherheitsanweisungen der Lehrkräfte in den Fachräumen werden von den Schülern eingehalten.
Schulhaus und Schulgebäude
Das Schulgebäude wird von den Schülern jeweils 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten und nach Unterrichtsende unverzüglich verlassen. Der Heimweg ist auf direktem Wege anzutreten.
Vor Unterrichtsende darf das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.
Im Klassenzimmer sollen nach Unterrichtsende das Licht abgeschaltet und die Fenster geschlossen werden.
Grobe Verschmutzungen bereinigen die verursachenden Schüler.
Umgang mit Sachen
Der sorgfältige Umgang mit eigenen und fremden Sachen ist selbstverständlich.
Jeder Schüler ist für die ihm zur Verfügung gestellten Gegenstände und Materialien verantwortlich. Bei Verlust und Beschädigung werden diese vom Verursacher ersetzt.
Es ist verboten, Handys, MP3 Player und andere elektronische Geräte mit in die Schule zu bringen.
An der Schule vorhandene technische Einrichtungen dürfen von Schülern nur nach Beauftragung bedient werden.
Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Sie können dort innerhalb von 4 Wochen abgeholt werden. Ein Anspruch darauf, dass die Schule den Eigentümer ermittelt, besteht nicht.