Unser Betreuungsangebot an der Ferdinand-Ruska-Schule

Warum Kernzeitbetreuung?

Diese Einrichtung ist ein Beitrag der Gemeinde Kappel-Grafenhausen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Durch die Kernzeitbetreuung an den Grundschulen ist sichergestellt, dass an allen Schultagen eine zuverlässige Betreuung von 07:30 bis 14:00 Uhr vorhanden ist.

Was erwartet die Kinder dort?

Die Kinder werden von einer Erzieherin bzw. zuverlässigen Mitarbeiterin mit Erfahrung in der Kinderbetreuung beaufsichtigt.
Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse, welche Kinder vor und nach der Schule haben. Dazu gehören z.B.:

  • eine Bezugsperson vorzufinden, der man seine Erlebnisse erzählen kann
  • mit gleichaltrigen Kindern in verschiedenen Spielbereichen frei zu spielen, basteln oder lesen
  • sich einfach in der Kuschelecke ausruhen
  • sich ausreichen bewegen und auch mal toben dürfen
  • und vieles mehr!

Wo findet die Betreuung statt?

Die Kernzeitbetreuung findet in der Schule statt. Die Räume wurden speziell für diese Einrichtung geschaffen und vom Betreuungsteam kindgerecht eingerichtet.

Wie viel kostet das?

Die monatlichen Kosten betragen derzeit:

Frühschicht: 24,-€ (07:30 – 08:30 Uhr)
Spätschicht: 26,-€ (12:15 – 14:00 Uhr)
beide Schichten: 50,00 €

Für den schulfreien Monat August ist keine Gebühr zu entrichten

Hausaufgabenbetreuung

Montag – Freitag von 14.00 Uhr -16:00 Uhr

Kosten: 27 € pro Monat

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Anmeldung zur Kernzeitbetreuung

Aufnahme und Abmeldung

Die Aufnahme der Kinder erfolgt, soweit Plätze vorhanden sind, nach Unterzeichnung des Anmeldeformulars. Die Anmeldung gilt bis zur Abmeldung oder zum Ausschluss des Kindes. Eine jährliche Neuanmeldung ist nicht erforderlich.

Abmeldungen können schriftlich beim Bürgermeisteramt oder der Ferdinand-Ruska-Schule, durch die erziehungsberechtigte/n Person/en mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des laufenden Monats erklärt werden.

Ausschluss: Die Gemeinde kann bei Nichtzahlung der Gebühren von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Öffnung und Besuch der Betreuungsgruppe

Die Betreuung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Schulen. Kernzeitbetreuung und Schulen gewährleisten, dass die Kinder in der Zeit von 07:30 bis 14:00 Uhr durchgehend betreut werden. Während der gesamten Betreuungszeit besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.

Aufsicht und Haftung

Während der Kernzeit ist die Betreuungskraft grundsätzlich für die Schüler ihrer Gruppe verantwortlich. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme der Kinder durch die Betreuungskraft in der Einrichtung. Die Kinder werden aus der Aufsichtspflicht entlassen, wenn sie die Einrichtung verlassen.

Für die Schule, die an der Kernzeitbetreuung teilnehmen, besteht während ihres Aufenthalts in der Betreuungsgruppe gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Gemeinde und Schule haften nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Schüler.
Für den Weg zur Betreuungseinrichtung und für den Nachhauseweg sind die Eltern verantwortlich.

Hausaufgabenbetreuung

In der Ferdinand-Ruska-Schule wird die Hausaufgabenbetreuung in der Zeit von Montag bis Donnerstag jeweils von 14:00 bis 16:00 Uhr angeboten.
Die Kosten hierfür betragen derzeit 27,-€ monatlich. Wird dies gewünscht, ist hierfür eine separate, schriftliche Anmeldung beim Förderverein erforderlich.

Warmes Mittagsessen

Es besteht die Möglichkeit ein warmes Mittagessen mit Betreuung bis 14:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Wird dies gewünscht, ist hierfür eine Anmeldung erforderlich.

Die Kosten betragen derzeit 4,50€ pro Mittagessen.

Sollte die Einnahme eines bestellten Essens, z.B. wegen Krankheit, nicht möglich sein, so muss die Bestellung von Ihnen selbst bis spätestens 09:00 Uhr, des entsprechenden Tages, über MensaMax storniert werden.

Grundlage der Gebührenerhebung:
Satzung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen über die Kernzeit-, Hausaufgaben- und Ferienbetreuung an den Grundschulen der Gemeinde Kappel-Grafenhausen in ihrer jeweils gültigen Fassung.